
Zur Aufgabe des Zahnarztes gehört auch das Erkennen von Mundschleimhauterkrankungen. Dies hat deshalb eine große Bedeutung, weil er damit auch als Erster für das Erkennen von Mundhöhlenkrebs zuständig ist. Die Diagnose ist oft nicht leicht.
Die Vielzahl der in der Mundhöhle vorkommenden Keime, aber auch Reizungen durch Rauchen und Alkohol können Veränderungen der Schleimhaut hervorrufen, die sich zu Krebserkrankungen entwickeln können.
Zu einer gründlichen, zahnärztlichen Untersuchung gehört auch eine "Inspektion" der Mundschleimhaut, des Rachenraums und der Zunge. Gibt es einen ersten Verdacht auf eine mögliche Erkrankung, kann in der zahnärztlichen Praxis mittels spezieller Verfahren ein Schnelltest gemacht werden.
Liegt ein Verdacht vor, kann auch ein sogenannter Bildabgleich vorgenommen werden. Hierzu sendet die Praxis ein digitales Bild mit einer Kennziffer versehen an die Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferkrankheiten (DGZMK). Diese unterhält eine Bilddatenbank und vergleicht das eingesendete Bild mit für den Befund typischen Bildern. So können rechtzeitig gesicherte Diagnosen gestellt werden. Die Daten des Patienten bleiben hierbei nur der Praxis bekannt.
Veränderungen, die der Patient selbst bemerkt, sollten immer vom Zahnarzt abgeglichen werden