Kosten für Zahnersatz

 

Die Kosten für Zahnersatz können je nach Art des Zahnersatzes unterschiedlich ausfallen. Die Erstattung bzw. die Zuschüsse der einzelnen Versicherungen sind von mehreren Faktoren abhängig.

 

 Informationen für gesetzlich Versicherte 

 

Was die Krankenkasse zahlt und was Sie als Versicherter beachten müssen. Hier finden Sie Hinweise.

 

Informationen für privat Versicherte

 

Als privat Versicherter haben Sie einen individuellen Schutz. Was Sie beachten müssen.

 

 

 

Informationen für gesetzlich Versicherte


Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind für Zahnersatz Festzuschüsse vorgesehen. Die Behandlung und die damit verbundenen Kosten unterscheiden sich von einem Patienten zum anderen Patienten. Denn jede Form von Zahnersatz ist eine Spezialanfertigung, die individuell an die Mundsituation angepasst ist. Fast immer hat man die Wahl zwischen einer einfacheren Lösung oder einer aufwändigeren Versorgung.

 

Jeder Patient hat Anspruch auf einen Festzuschuss zu den Kosten seines Zahnersatzes, sofern der Zahnersatz notwendig ist und er einer von der Krankenkasse anerkannten Methode entspricht. Diesen Festzuschuss zahlt die Kasse unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sich der Patient letztendlich entscheidet, d. h. die Höhe der Zahlung orientiert sich nicht an der Behandlungsmethode, sondern am vorliegenden Befund und des dafür vorgesehenen Therapiekonzeptes.

 

Gilt das Bonusheft auch weiterhin?

 

Ja, das Bonusheft gilt auch in Zukunft. Bei Patienten, die nachweislich in den letzten fünf Jahren jedes Jahr zur Kontrolle waren, übernimmt die Kasse zusätzlich 20% mehr. Wer im Bonusheft vermerkt hat, dass er in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 30% zusätzlich, gerechnet vom Standardzuschuss. Der Eintrag ins Bonusheft und die regelmäßige Vorsorge ist also weiterhin wichtig.

Härtefallregelungen

 

Versicherte mit geringem Einkommen, die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung (Grundversorgung) kostenfrei erhalten.

 

Auskünfte erteilt hierüber die Zahnersatzabteilung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Empfehlenswert ist es vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen. Über die Kostenbeteiligung informiert Sie die Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse.

Quality Smile Zahnarzt - Kontaktformular.

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Informationen für privat Versicherte

 

Alle Formen von Zahnersatz - egal ob Krone (auch implantatgetragen), Brücke oder Prothese - ist immer eine individuell auf den Patienten abgestimmte Spezialanfertigung und auf die Mundsituation angepasst. Deshalb ist es auch nicht möglich, konkrete Aussagen über Preise oder ähnliches zu treffen, da jeder Fall anders gelagert ist.

 

Die privaten Versicherungen schließen individuelle Verträge mit dem Patienten ab. Je nach Tarif zahlen die Versicherungen zwischen 50-100% der Kosten. Hierbei wird zwischen den Honorarkosten für den Zahnarzt und den zahntechnischen Laborkosten unterschieden, der Kostenübernahmeanteil kann hier unterschiedlich sein.

 

Nach einer gründlichen Untersuchung, der Anfertigung von Röntgenaufnahmen und der Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten des Zahnersatzes, wird ein Heil- und Kostenplan ("Kostenvoranschlag") aufgestellt. Eine Leistungszusage erfolgt immer nach den entsprechend abgeschlossenen Verträgen (Tarifen) des Patienten.

 

Die Grundlage für die Berechnung von zahnärztlichen Leistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese ist gesetzlich festgelegt. In dieser Gebührenordnung stehen alle Leistungen, die der Zahnarzt erbringt mit einer festgelegten Anzahl von Punkten zur Verfügung. Die Punkte sind ihrerseits mit einem festen Punktwert versehen, der dann miteinander multipliziert einen endgültigen Eurobetrag ergibt.

Zahnärztliche Leistungen (z.B. Beratungen, Röntgen usw.) werden z.T. auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Das Gebührenverzeichnis der Ärzte ist nach einem ähnlichen Schema wie die GOZ aufgebaut.

Zusätzlich werden noch die Kosten für die individuelle Herstellung von Kronen, Brücken oder Prothesen von einem zahntechnischen Labor in Rechnung gestellt.

Empfehlenswert ist es vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag) bei der privaten Versicherung einzureichen. Über die Kostenbeteiligung informiert Sie die Leistungsabteilung Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Quality Smile Zahnarzt - Kontaktformular.

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