Ablauf einer Zahnersatzbehandlung

Oft hat man schon eine Vorahnung. Wenn der Zahnarzt dann den Hinweis gibt, dass ein Zahn nicht mehr zu retten ist, ist es Gewissheit:

 

"Hilfe! Ich brauche Zahnersatz"

 

Die moderne Zahnheilkunde und Zahntechnik bietet eine Vielzahl von Alternativen. Als Patient haben Sie die Qual der Wahl. Unser Ratgeber "In 7 Schritten zum neuen Zahnersatz" soll Ihnen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Wer vorher weiß, was auf ihn zukommt, sieht dem gelassener entgegen.

 

Das Infoblatt "In 7 Schritten zum neuen Zahnersatz" erhalten Sie hier.

 

Wenn Sie sich über die einzelnen Behandlungsalternativen informieren möchten, können Sie dies im Bereich "Versorgungsformen" tun.

 

Sie suchen noch die richtige Praxis für die Behandlung? Bei uns erhalten Sie kostenlos eine individuelle Zahnarztempfehlung! Keine anonyme Arztsuche!

 

 

Nachfolgend der "normale" Ablauf einer Zahnersatzbehandlung

(entspricht Inhalt des Infoblatts "In 7 Schritten zum neuen Zahnersatz") :

1. Untersuchung

 

Nach der Untersuchung des schmerzenden Zahnes und der Auswertung der Röntgenaufnahmen steht fest, dass außer dem Störenfried zwei weitere Zähne entfernt werden müssen. Sie lassen sich nicht mehr retten. Erst einmal erfolgen eine Schmerzbehandlung und die Routine-Zahnkontrolle. Dann werden Termine zur Zahnentfernung und eine Beratung über die weitere Vorgehensweise vereinbart.

2. Beratung

 

Der Arzt erklärt, welche Möglichkeiten des Zahnersatzes es gibt. (siehe auch Bereich "Zahnversorgungen"). Diese richten sich nach dem individuellen Befund des Patienten. Wo fehlen Zähne? Ist bereits Zahnersatz vorhanden? Diese und andere Fragen werden bei der Beratung berücksichtigt. Es gibt die Möglichkeit des festsitzenden Zahnersatzes - meist in Form von Kronen oder Brücken, aber auch als sogenannte Suprakonstruktion auf Implantaten – und die des

Kombinationszahnersatzes. Dieser ist eine Verbindung von festsitzendem und klammerlosem abnehmbaren Ersatz. Außerdem gibt es eine komplett herausnehmbare, klammerverankerte Lösungen. Im Gespräch nennt der Zahnarzt die geschätzten Kosten für die in Frage kommenden Alternativen sowie die voraussichtliche Höhe des Festzuschusses, den für gesetzlich versicherte Patienten eine Krankenkasse zusteuert.

3. Entscheidung treffen

 

Wer nach Befund, Diagnose und Beratung die Qual der Wahl hat, sollte Vor- und Nachteile der möglichen Behandlungen in Ruhe gegeneinander abwägen. Eine festsitzende Brücke bietet einen höheren Tragekomfort. Dafür müssen jedoch Zähne, die als Brückenpfeiler dienen, beschliffen werden. Um das zu verhindern, könnte die Lücke mit einer implantatgetragenen Krone versorgt werden. Die Alternative, herausnehmbarer, klammerverankerter Zahnersatz, ist zwar preiswerter als festsitzender Zahnersatz bietet weniger Komfort und ist mittelfristig eher schlecht für die Klammerzähne.

4. Krankenversicherung

 

Ist die Entscheidung gefallen erhält der Patient schriftliche Heil- und Kostenpläne für die in Frage kommenden Varianten. Diese müssen bei den Gesetzlichen Krankenkassen vor der Behandlung zur Genehmigung und Festsetzung des Zuschusses eingereicht werden. Die anteilmäßige Beteiligung der Kasse - in bestimmten Fällen auch die vollständige - wird nach einem 2005 eingeführten Festzuschuss-System berechnet. Privatversicherte senden den Kostenvoranschlag zur Voranfrage an ihre Privatversicherung, damit sie hinsichtlich der Übernahme der Kosten vor Beginn der Behandlung hinreichend informiert sind. Diese prüft die Kostenpläne entsprechend des Befundes und des versicherten Tarifes und berechnet die Höhe der Leistungszusage. Danach erhalten die Patienten die Heil- und Kostenpläne mit einer zusätzlichen Information zurück.

5. Beginn der Behandlung

 

Liegt die Entscheidung des Patienten vor, kann es losgehen. Entscheidet er sich beispielsweise für festsitzenden Zahnersatzes ohne Implantat, werden zunächst die zu überkronenden Zähne beschliffen. Danach wird ein Abdruck sowohl vom betroffenen als auch vom Gegenkiefer genommen. Ein sogenanntes Bissregistrat und eventuell ein Schädel-Gelenk bezügliches Relationsregistrat hilft Ober- und Unterkiefermodell patientengetreu in Beziehung zu setzen. Ein Provisorium aus Kunststoff schützt die beschliffenen Zähne bis der eigentliche Zahnersatz vom zahntechnischen Labor fertig gestellt ist.

6. Zahntechnisches Labor

 

Die Abdrücke des Ober- und Unterkiefers werden im Zahnlabor mit einem Spezialgips ausgegossen. Die so entstandenen Modelle dienen dem Zahntechniker als Grundlage für die Anfertigung der Brücke. Sie besteht aus den künstlichen Kronen als Anker und dem Brückenzwischenglied, als Ersatz für die fehlenden Zähne. In der Regel wird zuerst das Brückengerüst hergestellt, das der Zahnarzt bei dem Patienten einprobiert. Bei Gerüsten aus Metall fertigt der Zahntechniker dann anschließend die zahnfarbene Keramikschicht.

7. Abschluss der Behandlung

 

Ist die Brücke fertig, setzt sie der Zahnarzt, eventuell mit kleineren Korrekturen ein. Wenn die Brücke perfekt sitzt wird sie mit Dentalzement befestigt. Nach Abschluss der Behandlung stellt der Zahnarzt seinem Patienten die erbrachten Leistungen und die Material- und Laborkosten in Rechnung. Der Privatversicherte zahlt an den Zahnarzt, reicht die Rechnung zur Erstattung bei seiner Versicherung ein und erhält den Erstattungsanteil. Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Zahnarzt die Festzuschüsse direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient erhält lediglich eine Rechnung über seinen Eigenanteil.

 

Der Zahnarzt übernimmt für die Versorgung grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistung. In diesem Zeitraum muss er den Zahnersatz kostenfrei nachbessern und sogar erneuern, wenn Mängel die Ursache von Anpassungsproblemen sind. Deshalb sollte man sich sofort an seinen Zahnarzt wenden, wenn die neuen Zähne Kummer machen. Hilft selbst die Nachbesserung nichts, kann sich der Versicherte innerhalb der Zweijahresfrist an die gesetzliche oder private Krankenversicherung wenden. Diese unterstützen ihre Kunden bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt auf:


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Christoph Liebig